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Aufbewahrungsfristen
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Was sind Aufbewahrungsfristen?

Aufbewahrungsfristen legen fest, wie lange Unternehmer bestimmte geschäftliche und steuerlich relevante Unterlagen archivieren müssen. Sie sind gesetzlich geregelt und variieren je nach Dokumententyp. Sie sollen sicherstellen, dass Unternehmen bei Prüfungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen jederzeit auf die erforderlichen Geschäftsunterlagen zugreifen können.

Verstöße gegen die Aufbewahrungspflicht können erhebliche Konsequenzen haben, darunter Nachzahlungen, Bußgelder oder steuerliche Schätzungen durch das Finanzamt. Eine korrekte Aufbewahrung ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch aus unternehmerischer Sicht essenziell.

Werden Unterlagen ordnungsgemäß archiviert, können Unternehmen ihre Geschäftsprozesse effizient gestalten und sich vor rechtlichen sowie finanziellen Risiken schützen. Gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung sollten Unternehmer daher darauf achten, ihre Buchführungs- und Archivierungssysteme regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

Start- und Endzeitpunkt der Aufbewahrungsfrist

Die Aufbewahrungsfrist für geschäftliche Unterlagen beginnt in der Regel mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das jeweilige Dokument entstanden ist oder die letzte Eintragung vorgenommen wurde. Dies bedeutet, dass die Frist nicht unmittelbar mit dem Datum des Dokuments startet, sondern erst am Ende des entsprechenden Kalenderjahres.

Beispiel:

Wurde eine Rechnung am 15. Mai 2023 ausgestellt, beginnt die Aufbewahrungsfrist am 31. Dezember 2023. Bei einer zehnjährigen Aufbewahrungsfrist endet diese somit am 31. Dezember 2033.

Diese Regelung ermöglicht eine einheitliche und klare Berechnung der Aufbewahrungsfristen und erleichtert Unternehmen die Verwaltung ihrer Dokumente.

Gesetzliche Grundlagen der Aufbewahrungsfristen in Deutschland (Stand: März 2025)

Jeder, der nach Steuer- und Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet ist, muss diese Unterlagen aufbewahren. Die dazugehörigen Aufbewahrungsfristen in Deutschland ergeben sich überwiegend aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Zum 1. Januar 2025 wurde zudem das Bürokratieentlastungsgesetz IV in Kraft gesetzt, das gezielt administrative Abläufe vereinfachen und Kosten senken soll.

Handelsgesetzbuch (HGB)

Das Handelsgesetzbuch (HGB) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht in Deutschland. Es definiert die Pflichten von Kaufleuten in Bezug auf die ordnungsgemäße Buchführung und Dokumentation ihrer Geschäftsprozesse.

Gemäß § 257 HGB sind Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte geschäftliche Unterlagen über festgelegte Zeiträume hinweg aufzubewahren.

Die Fristen im HGB richten sich danach, welche Bedeutung die jeweiligen Unterlagen für die Geschäftstätigkeit und die Transparenz der Buchführung haben. Während grundlegende Geschäftsunterlagen über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden müssen, gelten für bestimmte Dokumente kürzere Fristen.

Abgabenordnung (AO)

Die Abgabenordnung (AO) ergänzt die handelsrechtlichen Vorschriften um steuerrechtliche Regelungen. Sie bestimmt, welche Unterlagen für die Besteuerung eines Unternehmens von Bedeutung sind und legt fest, wie lange diese verfügbar bleiben müssen.

Gemäß § 147 AO besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für steuerlich relevante Bücher, Aufzeichnungen und Belege. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen können und bei Prüfungen durch das Finanzamt vollständige Nachweise über ihre Geschäftsprozesse erbringen können.

Die Dauer der Aufbewahrungspflicht richtet sich auch hier danach, in welchem Umfang eine Dokumentation für steuerliche Zwecke erforderlich ist. Während grundlegende Buchhaltungsdaten über eine längere Zeit hinweg gespeichert werden müssen, sind für weniger zentrale Unterlagen kürzere Fristen vorgesehen.

Bürokratieentlastungsgesetz IV

Mit dem Inkrafttreten des Bürokratieentlastungsgesetzes IV zum 1. Januar 2025 hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Wirtschaft realisiert. Ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege:

  • Verkürzung von zehn auf acht Jahre: Durch die Reduktion der Aufbewahrungsfrist werden Kosten für die Lagerung von Unterlagen – etwa durch den Wegfall zusätzlicher Lagerflächen oder verringerte Ausgaben für die elektronische Archivierung – deutlich gesenkt.

Diese Maßnahme soll vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen administrative Erleichterungen bieten und die Effizienz der Buchführung steigern.

Branchenspezifische Regelungen

Neben den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben existieren für bestimmte Berufsgruppen und Bereiche spezifische Aufbewahrungspflichten, die in verschiedenen Rechtsgrundlagen festgelegt sind, zum Beispiel:

  • Privatpersonen: Privatpersonen sind verpflichtet, Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen, wie beispielsweise handwerkliche Arbeiten am Eigenheim, für mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Diese Verpflichtung dient der Erfüllung von Nachweispflichten im Rahmen der Steuererklärung und ist in § 14b Absatz 1 Satz 5 Nummer 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. ​
  • Rechtsanwälte und Patentanwälte: Für Rechtsanwälte und Patentanwälte sind die Aufbewahrungspflichten in den jeweiligen Berufsordnungen festgelegt. Gemäß § 50 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und § 45 der Patentanwaltsordnung (PAO) sind Handakten abgeschlossener Mandate in der Regel sechs Jahre aufzubewahren.

Diese branchenspezifischen Regelungen gewährleisten, dass relevante Unterlagen für einen angemessenen Zeitraum verfügbar bleiben, um rechtlichen und beruflichen Anforderungen gerecht zu werden.

Rechtlicher Hinweis:

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen zu Aufbewahrungsfristen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen werden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Welche Unterlagen unterliegen der Aufbewahrungspflicht?

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterscheiden sich je nach Art der Unterlagen. Während einige Dokumente über ein Jahrzehnt archiviert werden müssen, reicht bei anderen eine kürzere Frist.

Zehnjährige Aufbewahrungsfrist

Folgende Unterlagen müssen für zehn Jahre aufbewahrt werden:​
Bücher und Aufzeichnungen: Dazu zählen alle Handelsbücher, in denen die Geschäftsvorfälle des Unternehmens festgehalten werden.

  • Inventare: Aufstellungen über das Vermögen und die Schulden des Unternehmens.
  • Jahresabschlüsse: Dazu gehören die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Eröffnungsbilanzen: Bilanzielle Darstellung des Vermögens und der Schulden zu Beginn der Geschäftstätigkeit oder eines neuen Geschäftsjahres.
  • Lageberichte: Berichte über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
  • Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen: Alle zum Verständnis der Buchführung erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, wie z. B. Kontenpläne oder Verfahrensdokumentationen.

Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde oder das jeweilige Dokument entstanden ist. ​

Achtjährige Aufbewahrungsfrist

Mit dem Inkrafttreten des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) am 1. Januar 2025 wurde die Aufbewahrungsfrist für bestimmte Unterlagen von zehn auf acht Jahre verkürzt. Dies betrifft insbesondere:​

  • Buchungsbelege: Belege, die die Verbuchung von Geschäftsvorfällen dokumentieren, wie z. B. Rechnungen, Quittungen oder Kontoauszüge.

Diese Anpassung soll Unternehmen entlasten und die Effizienz der Buchführung steigern. ​

Sechsjährige Aufbewahrungsfrist

Für folgende Unterlagen gilt eine sechsjährige Aufbewahrungsfrist:​

  • Handelsbriefe: Sowohl empfangene Handels- und Geschäftsbriefe als auch abgesandte Korrespondenz, die ein Handelsgeschäft betreffen.
  • Sonstige Unterlagen: Dokumente, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sofern sie nicht bereits unter die zehn- oder achtjährige Aufbewahrungsfrist fallen.

Auch hier beginnt die Frist mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das jeweilige Dokument entstanden ist. ​

Sonderfälle bei Aufbewahrungsfristen

Neben den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben existieren spezifische Sonderfälle, die besondere Aufbewahrungsfristen erfordern. Diese betreffen insbesondere die öffentliche Verwaltung, den medizinischen Bereich und den Bildungssektor.

  • Öffentliche Verwaltung: Bestimmte Dokumente wie Gesetzesurschriften (Originaltexte von Gesetzen), Grundstücksunterlagen oder Personenstandsbücher müssen dauerhaft aufbewahrt werden, da sie für die historische Forschung und amtliche Nachweise von Bedeutung sind. Diese Unterlagen werden als "Dauerwert" gekennzeichnet und sind von der Vernichtung ausgeschlossen.
  • Medizinische Berufe: Strahlentherapie-Unterlagen müssen bis zu 30 Jahre archiviert werden, um langfristige Nachverfolgbarkeit sicherzustellen. Arbeitsmedizinische Vorsorgeunterlagen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen sind sogar 40 Jahre aufzubewahren, um gesundheitliche Spätfolgen dokumentieren zu können.
  • Bildungssektor: Schülerstammblätter und Abschlusszeugnisse werden in der Regel 50 Jahre aufbewahrt. Dies stellt sicher, dass ehemalige Schüler auch nach Jahrzehnten noch offizielle Nachweise über ihren Bildungsweg erhalten können.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Aufbewahrungspflichten

Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Unternehmen dienen der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung und der Transparenz gegenüber Finanzbehörden. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Steuerliche Konsequenzen

Wenn ein Unternehmen die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen nicht einhält, kann dies die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage stellen. In solchen Fällen ist die Finanzbehörde berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, was häufig zu höheren Steuerforderungen führt. ​

Strafrechtliche Folgen

Die vorsätzliche Vernichtung, Beschädigung oder das Verbergen von aufbewahrungspflichtigen Unterlagen vor Ablauf der gesetzlichen Frist kann als Verletzung der Buchführungspflicht gemäß § 283b des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet werden. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung der Aufbewahrungspflichten als Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung, AO) oder fahrlässige Steuerverkürzung (§ 378 AO) eingestuft werden, was weitere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Zivilrechtliche Auswirkungen

Fehlende Unterlagen können in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen dazu führen, dass ein Unternehmen wichtige Beweismittel nicht vorlegen kann. Dies kann die Durchsetzung eigener Ansprüche erschweren oder dazu führen, dass Ansprüche Dritter nicht wirksam abgewehrt werden können. ​

Finanzielle Sanktionen

Neben strafrechtlichen Konsequenzen können auch Bußgelder verhängt werden. Die Höhe dieser Sanktionen variiert je nach Schwere des Verstoßes und kann erhebliche finanzielle Belastungen für das Unternehmen bedeuten. ​

Praktische Umsetzung der Aufbewahrungspflichten in Unternehmen

Die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten stellt Unternehmen oft vor organisatorische Herausforderungen. Dabei geht es nicht nur darum, Dokumente korrekt zu archivieren, sondern auch sicherzustellen, dass sie jederzeit zugänglich und revisionssicher gespeichert sind. Gerade für mittelständische Firmen bietet sich der Einsatz einer integrierten Unternehmenssoftware wie eGECKO an, um den gesamten Prozess zu automatisieren und effizient zu gestalten.

Digitale statt papierbasierte Archivierung

Der klassische Aktenschrank hat ausgedient – digitale Lösungen ermöglichen eine rechtssichere und ressourcenschonende Verwaltung von aufbewahrungspflichtigen Unterlagen. Ein modernes Dokumentenmanagement-System (DMS) bietet zahlreiche Vorteile:

  • Automatische Fristenüberwachung: Die Software erkennt, welche Unterlagen wie lange archiviert werden müssen, und informiert rechtzeitig über ablaufende Aufbewahrungsfristen.
  • Sichere Speicherung: Schutz vor Einwirkungen wie Feuer, Wasser und anderen Umwelteinflüssen durch digitale Backups.
  • Schneller Zugriff: Relevante Dokumente lassen sich über Suchfunktionen innerhalb von Sekunden abrufen, statt physische Akten durchsuchen zu müssen.
  • Revisionssicherheit: Änderungen und Zugriffe werden lückenlos dokumentiert, um gesetzliche Anforderungen wie § 147 AO zu erfüllen.

Integration mit Unternehmenssoftware wie eGECKO

Mit einer umfassenden Softwarelösung wie eGECKO lassen sich Buchhaltungs-, Steuer- und Unternehmensdokumente nahtlos in digitale Workflows integrieren. Das System unterstützt Unternehmen durch:

  • Automatisierte Buchhaltung: Digitale Erfassung und Archivierung von Buchungsbelegen, Rechnungen und Lieferscheinen ohne manuellen Aufwand.
  • Zentrale Datenverwaltung: Alle Handels- und Geschäftsbriefe, Bücher und Aufzeichnungen sowie weitere relevante Unterlagen werden zentral gespeichert und bleiben abrufbar.
  • Individuelle Anpassung: Die Software passt sich den spezifischen Bedürfnissen und Branchen an, sodass branchenspezifische Aufbewahrungspflichten problemlos erfüllt werden können.

Optimierung interner Prozesse

Neben der reinen Archivierung ist es entscheidend, dass Unternehmen klare Arbeitsanweisungen für den Umgang mit aufbewahrungspflichtigen Unterlagen definieren. Dazu gehören:

  • Regelmäßige Kontrolle der Ablageprozesse: Einmal jährlich sollte überprüft werden, ob alle Buchführungs- und Steuerunterlagen gesetzeskonform gespeichert sind.
  • Schulung der Mitarbeitenden: Verantwortliche Personen sollten mit den gesetzlichen Anforderungen und den Funktionen der genutzten Software vertraut sein.
  • Effiziente Löschung abgelaufener Dokumente: Nicht mehr benötigte Unterlagen sollten datenschutzkonform und fristgerecht vernichtet werden, um Speicherplatz und Kosten zu sparen.
Archivierung

FAZIT

Digitale Lösungen für eine sichere Aufbewahrung

Eine professionelle Unternehmenssoftware wie eGECKO hilft Unternehmen, ihre Aufbewahrungspflichten gesetzeskonform und effizient zu erfüllen. Durch digitale Workflows lassen sich Dokumente automatisiert archivieren, Fristen überwachen und jederzeit abrufen. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich und schützt vor rechtlichen Konsequenzen. Unternehmen, die ihre Prozesse frühzeitig digitalisieren, profitieren von höherer Transparenz, mehr Sicherheit und langfristiger Effizienzsteigerung.

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