Was ist genau darunter zu verstehen?
Es geht bei der Rechnungslegung um deutlich mehr, als nur eine Rechnung für erbrachte Leistungen oder gelieferte Produkte zu stellen: Die Rechnungslegung offenbart nämlich insgesamt die wirtschaftliche Situation, in der sich ein Unternehmen befindet. Darüber hinaus gibt sie Auskunft zur Finanzmittelverwendung, wie beispielsweise in Bezug auf realisierte Gewinne. De facto bildet eine korrekte Rechnungslegungdie Grundlage für eine korrekte Buchhaltung, zu der alle Unternehmen verpflichtet sind - und zwar unabhängig davon, ob sie eine doppelte oder einfache Buchführung anfertigen müssen. Nicht umsonst gelten strenge Regeln, die einerseits im Handelsgesetzbuch (HGB), in der Abgabenordnung (AO) oder im Publizitätsgesetz (PublG), andererseits in den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert sind.
Als Rechnungslegung wird somit die Dokumentation sämtlicher betrieblichen Vorgänge bezeichnet, die externen Zwecken dienen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die umfassende Information von Inhabern, aber auch Gläubigern, Kunden oder Lieferanten. Darüber hinaus liefert die Rechnungslegung alle relevanten Daten für die Handels- und Steuerbilanz.
Es ist generell zwischen der nationalen Rechnungslegung und der internationalen zu unterscheiden:
Das HGB enthält alle wichtigen Regeln des deutschen Handelsrechts. Dabei setzt das HGB dem Grundsatz nach den Rechtsschein als gegeben voraus, was alle Rechtsgeschäfte von Kaufleuten untereinander enorm erleichtert.
Sie gilt als wichtigstes Gesetz im Steuerrecht – quasi als steuerliches Grundgesetz. Hier wird einerseits das formelle Recht der Verfahrensordnung, andererseits das materielle Steuerrecht beschrieben.
Kapitalgesellschaften sind generell zur Offenlegung der Jahresabschlüsse verpflichtet, doch darüber hinaus greift eine Publizitätspflicht, die für alle anderen Rechtsformen, insbesondere für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, im Publizitätsgesetz definiert sind.
Während die nationale Rechnungslegung als geschlossenes Regelwerk verstanden werden kann, basiert die internationale Rechnungslegung keineswegs auf allgemeingültigen Vorschriften. Die maßgeblichen International Financial Reporting Standards (IFRS) sind im Vergleich viel ausführlicher, was insbesondere daran liegt, dass die internationale Rechnungslegung relevante Einzelfragen beantworten muss. Daraus folgt wiederum, dass es Wiederholungen und redundante Angaben gibt.
Grundsätzlich haben Kapitalgesellschaften im Vergleich zu Personalgesellschaften mit einer größeren Anzahl an Regeln zu kämpfen – und die sind auch noch strenger. So dürfen sie beispielsweise das für alle anderen Kaufleute existierende Wahlrecht, welcher Vorschrift sie folgen, nicht nutzen. Darüber hinaus sind sogar innerhalb der Kapitalgesellschaften differenzierte Verpflichtungen im Handelsrecht zu beachten, die sich nach Bilanzsumme, Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter richten. Eine besondere Behandlung erfahren kapitalmarktorientierte bereits seit 2005: Sie müssen nämlich ihre Jahresabschlüsse nach IFRS aufstellen, während Unternehmen, die nicht am Kapitalmarkt orientiert sind, weiterhin vom Wahlrecht profitieren.
Hier gilt ein klarer Grundsatz nach § 259 BGB: Die jeweils geltenden Rechnungslegungsvorschriften betreffen generell alle Personen, die über ihre Verwaltung der realisierten Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft ablegen müssen. Allerdings gibt es durchaus Abstufungen in Art und Umfang der damit verbundenen Pflichten, die sich an der Höhe der Bilanzsumme, dem Umsatz und der Anzahl der Beschäftigten orientieren. So sind beispielsweise kleine Selbstständige und Freiberufler lediglich zur Aufstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung verpflichtet, während kleine Kapitalgesellschaften ihre Bilanz, aber keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen, sich aber keiner Prüfungspflicht unterwerfen müssen. Große Kapitalgesellschaften und anderweitige Unternehmen haben hier deutlich mehr Aufgaben zu erfüllen: Sie müssen nicht nur ihre Bilanz, sondern auch den von einem Wirtschaftsprüfer abgenommenen Jahresabschluss sowie den Anhang, den Lagebericht, Gewinnverwendungsvorschläge und den Aufsichtsratsbericht komplett veröffentlichen.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Rechnungslegung sind Transparenz und Vergleichbarkeit: Über die genannten Regelwerke hinaus müssen Unternehmen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und für die elektronische Rechnungslegung die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) einhalten.
Folgen die zur Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen denselben Regeln zur Bilanzierung und Bewertung, geben die maßgeblichen Ergebnisse jederzeit die gewünschte Auskunft. So eröffnen die in der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung systematisch nach diesen Regeln aufgeführten Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten bzw. Erträge sowie Aufwendungen einen klaren Einblick in die Verfassung des jeweiligen Unternehmens. Diese Informationen können sowohl für interne als auch für externe Stakeholder von großem Interesse sein.
Die Gesamtheit dieser Vorschriften zur Rechnungslegung stellt sicher, dass ein Jahresabschluss als standardisiertes Rechenwerk genutzt werden kann. Nicht umsonst sehen sich Kapitalgesellschaften zusätzlichen Vorschriften ausgesetzt, die gewährleisten sollen, dass ihr Jahresabschluss ein klares Bild von der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage widerspiegelt.
Die Rechnungslegung soll demnach sämtliche im Unternehmen anfallenden Daten vollständig erfassen und auswerten. Dazu werden sie in zwei verschiedene Bereiche unterteilt:
Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine Art der Kosten-Erlös-Rechnung, die sich auf eine innerhalb des Unternehmens oder Konzerns angesiedelte Zielgruppe bezieht. Diese Rechnungslegung dient dazu, die primär anfallenden Kosten zu ermitteln und diese nach dem Verursacherprinzip ermittelten Kostenfaktoren den relevanten Kostenträgern respektive Produkten oder Dienstleistungen zuzuordnen. Für diese interne Rechnungslegung existieren kaum gesetzliche Vorschriften, allerdings sind die Ergebnisse für das Unternehmen selbst durchaus interessant: Auf dieser kalkulatorischen Grundlage können einerseits Preise ermittelt und die Wirtschaftlichkeit geprüft und damit andererseits Betriebserfolge gemessen werden.
Hier greifen die gesetzlichen Vorschriften, denn die bedeutendsten Adressaten sind neben dem Finanzamt und den Banken vor allem die Gläubiger und Investoren. Letztere sind insbesondere daran interessiert, die tatsächliche Finanzsituation eines Unternehmens mit anderen zu vergleichen. Darüber hinaus erleichtert die systematische und einheitliche Rechnungslegung den staatlichen Prüfern, wie beispielsweise vom Finanzamt, die Arbeit erheblich, da sämtliche Abschlüsse identisch aufgebaut sind.
Fazit: Rechnungslegung
Die strengen und teilweise auch umfangreichen Regeln, die für die nationale und vor allem internationale Rechnungslegung gelten, stellen sicher, dass die davon betroffenen Unternehmen alle relevanten Daten zu Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und zur Finanzsituation in einer einheitlichen Form offenlegen. Der damit verbundene Aufwand ist nicht unerheblich, lässt sich aber der richtigen Software deutlich reduzieren: Die elektronische Rechnungslegung vereinfacht die Erstellung der erforderlichen Abschlüsse und eröffnet unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswertung. Daraus ergibt sich ein standardisiertes Rechenwerk, das transparent ist und sich mit den Ergebnissen anderer Unternehmen optimal vergleichen lässt.