Definition
Freistellung von der Arbeit - was bedeutet das genau?
Eine Freistellung von der Arbeit wird regelmäßig mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Zusammenhang gebracht - und doch ist das deutlich zu kurz gegriffen.
Zur Einordnung: Ein Arbeitsvertrag regelt einerseits die Verpflichtung des Arbeitnehmers, eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Andererseits verpflichtet sich der Arbeitgeber, dafür ein festgelegtes Entgelt zu bezahlen - und dem Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nachzukommen. Bei einer Freistellung werden diese Pflichten, nämlich die Arbeitspflicht und der Beschäftigungsanspruch - für eine bestimmte Zeit oder aber auf Dauer aufgehoben.
Sowohl bei einer Kündigung als auch bei anderen Gründen, wie zum Beispiel einem Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto, muss die Freistellung den gesetzlichen Regeln und eventuellen vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Sinnvoll ist es, eine spezifische Freistellungsvereinbarung aufzusetzen, um den rechtlichen Bestand zu gewährleisten.
Unterschiedliche Formen in der Praxis
Eine Freistellung von der Arbeit kann grundsätzlich in drei verschiedenen Formen vereinbart werden:
Bezahlt oder unbezahlt
Als bezahlte Freistellung wird beispielsweise die Gewährung des vereinbarten Urlaubs bezeichnet, der natürlich vergütet wird. Doch es gibt über den Erholungsurlaub hinaus weitere Anlässe, in denen der Gesetzgeber eine bezahlte Freistellung vorsieht:
- Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege
- Schwangerschaft und Elternzeit
- Stellensuche und Termine bei der Agentur für Arbeit
- Arztbesuche, medizinische Vorsorge- und Reha-Maßnahmen
Im Gegensatz dazu darf eine unbezahlte Freistellung nicht einfach vom Unternehmen verhängt werden - auch wenn die wirtschaftliche Situation kritisch ist. Nur der Nachweis einer Straftat wie Unterschlagung oder Betrug eröffnet Arbeitgebern die Möglichkeit, gegenüber dem relevanten Beschäftigten eine unbezahlte Freistellung anzuordnen. Voraussetzung ist jedoch, dass der berechtigte Schadenersatz auch tatsächlich mit den Lohnansprüchen verrechnet werden kann. Rechtlich gesehen handelt es sich hier nicht um eine Freistellung, das Ergebnis entspricht jedoch unter dem Strich einer unbezahlten.
Widerruflich oder nicht
Eine widerrufliche Freistellung impliziert, dass der betroffene Beschäftigte de facto von seinem Arbeitgeber zur Wiederaufnahme der Arbeit aufgefordert werden kann. Und dieser Pflicht muss der Arbeitnehmer in dem Fall, dass der Arbeitgeber die Freistellung erklärt hat, auch nachkommen. Das kann bei einer Freistellung bis zum Kündigungstermin der Fall sein, aber auch während eines Urlaubs.
Die unwiderrufliche Freistellung kommt zum Zug, wenn das Arbeitsverhältnis zwar rechtlich noch aktiv ist, aber der betroffene Beschäftigte nicht mehr für die Firma arbeitet. Das Unternehmen verzichtet dann auf das Recht zur Weiterbeschäftigung.
Einseitig oder beidseitig
Eine einseitige Freistellung, die gegen das Einverständnis des Betroffenen ausgesprochen wird, ist an bestimme Voraussetzungen gebunden. In jedem Fall muss belegt sein, dass das Interesse an einer Freistellung deutlich größer ist als das Interesse an der Vertragserfüllung seitens des Beschäftigten. Das kann bei einer Kündigung gegeben sein, aber auch bei einem gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder bei fehlenden Einsatzmöglichkeiten wegen technischer Störung oder schwieriger Auftragslage.
Im Gegensatz dazu können sich Arbeitgeber und Beschäftigte jederzeit auf eine einvernehmliche Freistellung einigen, sofern diese genau erklärt wird. In der Regel bezieht sich diese Einigung auf die überschaubare Restlaufzeit eines Arbeitsvertrages, sodass eine solche Vereinbarung meist mit einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag zusammenhängt - oder als Vergleich in einem Kündigungsschutzprozess ausgehandelt wird.
Welche Gründe gelten für eine Freistellung?
Die Freistellungsgründe lassen sich in drei Kategorien einteilen:
1. Freistellung auf Wunsch des Beschäftigten
- Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
- Fort- und Weiterbildung
- unbezahlte Freistellung zur Pflege von Angehörigen
2. Gesetzlich begründete (meist bezahlte) Freistellung
- wegen Arbeitsunfähigkeit nach Krankmeldung
- notwendige Arztbesuche, die nur während der Arbeitszeit möglich sind
- Mutterschutz und Elternzeit
- eigene Hochzeit oder Umzug
- Tätigkeit im Betriebsrat
3. Freistellung auf Wunsch des Arbeitgebers
- Beschäftigter wird einer Straftat verdächtigt
- Beschäftigter könnte Betriebsgeheimnisse verraten
- Beschäftigter könnte gegen Wettbewerbsrichtlinien verstoßen
- Beschäftigter gefährdet sich selbst, wenn er krank arbeitet
- Beschäftigter gefährdet andere, wenn er krank arbeitet
- technische Störung verhindert Beschäftigung
- fehlende Aufträge erlauben keine Beschäftigung
- einige weitere Ausnahmefälle, die dem Arbeitgeber ein Recht zur einseitigen Freistellung eröffnen
Wie wird der Urlaubsanspruch während der Freistellung gehandhabt?
Dieser Punkt wird gerne vernachlässigt, sollte aber unbedingt umfassend in einer Freistellungsvereinbarung geregelt werden: Um die dem Beschäftigten bis zum Kündigungstermin zustehenden Urlaubstage auch auf die Freistellung anrechnen zu können, muss dieser darüber in Kenntnis gesetzt werden - und zwar am besten in schriftlicher Form. Sollte dies unterbleiben, hat der Beschäftigte nach wie vor noch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser Anspruch kann sich abhängig von der Dauer der Freistellung sogar noch erhöhen, wurden hierzu vom Arbeitgeber keine Regelungen vereinbart.
Auswirkungen der Freistellung und wichtige Hinweise
Die Freistellung eines Beschäftigten zieht Folgen nach sich:
- Sozialversicherung Eine unbezahlte Freistellung kann in Abhängigkeit von ihrer Dauer für Arbeitnehmer fatal sein. Nach vier Wochen erfolgt zum Beispiel die Abmeldung bei den Sozialversicherungen - also sowohl Kranken- und Pflege- als auch Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet. Der Freigestellte ist dann in der Pflicht, sich eigenständig um Versicherungsschutz zu bemühen. Der Zugang zu den Sozialversicherungen steht erst dann wieder offen, wenn die unbezahlte Freistellung endet und er wieder arbeitet. Dann meldet ihn der Arbeitgeber wieder an.
- Zustimmungspflicht Selbst bei einer Freistellung als Folge der Kündigung des Arbeitsvertrages muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betroffenen einholen, da sonst eine einseitige Freistellung vorliegt. Dafür sind jedoch vom Gesetzgeber hohe Hürden aufgestellt worden. Plausible Gründe sind ein unwiderruflich zerstörtes Vertrauensverhältnis oder fehlende Einsatzmöglichkeiten für den Betroffenen, da die Auftragslage diese nachweislich nicht hergibt.
- Freistellungsanspruch Dritter Eine weitere Folge ist zu berücksichtigen: Wurde einem Beschäftigten bereits eine unbezahlte Freistellung eingeräumt, können dessen Kollegen ebenfalls Anspruch darauf erheben. Der Arbeitgeber muss diesem Ansinnen dann nachkommen.
Fazit: Freistellung von der Arbeit
Vielfältige Möglichkeiten sorgsam einsetzen
Eine Freistellung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gewünscht werden, der Gesetzgeber sieht hier darüber hinaus einige Möglichkeiten vor, die jedoch klar geregelt sind. Schwieriger wird es für Unternehmen, Beschäftigte einseitig und unbezahlt freizustellen - hier sind hohe gesetzliche Hürden zu nehmen. Allein die Anzahl der Arten einer Freistellung und die daraus resultierenden Ansprüche der Arbeitnehmer machen den Einsatz spezieller Softwarelösungen sinnvoll. So lässt sich die Verwaltung der Freistellungen nicht nur automatisieren, sondern auch optimieren. Darüber hinaus können diese Lösungen Arbeitspläne entsprechend aktualisieren, die Entgeltfortzahlung berechnen und Benachrichtigungen automatisch versenden. Damit steigt die Effizienz der Personalabteilung - und die Gefahr, fatale Fehler zu begehen, reduziert sich für das Unternehmen deutlich.