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Belegerfassung mit Buchungsvorlagen

Die Belegerfassung in der Kasse erfolgt über Buch­ungs­vorlagen. In einer Buch­ungs­vorlage sind bereits Sachkonten und andere Infor­mationen für den späteren Buchungsbeleg hinter­legt. Eine Buch­ungs­vorlage steuert ebenso eine Aus- oder Ein­zahlung in die Kasse. Ein Highlight des eGECKO Kassen­buches ist die Bildung offener Posten, zum Beispiel für Vor­schüsse auf die Gehalts­abrechnung. Diese können bei späterer Ab­gabe von Reise­kosten­belegen mit einem Vor­schuss verrechnet werden. Für Vor­schüsse erstellt das Kassen­system automatisch Quittungsbelege.

belegerfassung

Dauerbuchen und auto­mati­sierte Abgrenzungen

In der Fibu können sowohl Dauer­buch­ungen als auch automatische Perioden­aufteilungen ab­gebildet werden. Eine Dauerbuchung kann sowohl aus einem Original­beleg als auch aus einem Musterbeleg heraus generiert werden. Dauer­buchungen werden entweder auto­matisch zu fest­gelegten Terminen oder manuell im System ausgelöst. Die Dauer und der Zyklus einer Dauer­buchung kann vom Buch­halter oder Steuerberater individuell gesteuert werden.

dauerbuchen

Anforderungen und Anzahlungen

Anzahlungen werden als Projekte in der eGECKO Finanzbuchhaltung Software definiert. Diese können sowohl debitor­ischer als auch kreditor­ischer Art sein. Ein Projekt lässt sich bei Bedarf in viele Teilprojekte oder Gewerke auf­teilen. Für eine Liquiditätsplanung können in einem Projekt auch Erwartungs­buch­ungen und Verzugszinsen erfasst werden, welche später in Ist-Belege umgewandelt werden. Sie verfügen so jederzeit über eine tagesaktuelle Liquiditätsvorschau.

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Fremdwährung und Auslandszahlverkehr

In unserer Fibu-Software können beliebig viele Währungen integriert werden. Über einen auto­matischen Task werden nach Bedarf alle Kurse auto­matisch von der Landeszentralbank abgerufen und im System gespeichert. Alle Ein- und Aus­gangs­rechnungen können neben einer Buchung in der Haus­währung auch in Fremd­währung gebucht werden. Der Kurs wird entweder aus der Kurstabelle ermittelt oder manuell bearbeitet. Die Angabe einer Kurssicherung ist ebenso möglich.

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Warenkreditversicherung

Globalisierung und internationale Kunden­bezieh­ungen bedeuten, dass gelieferte Waren und Dienst­leistungen gegen Zahlungs­verlust ab­gesichert werden. Hier­für steht Ihnen die direkt im Personen­konto integrierte eGECKO Waren­kredit­ver­sicherung zur Ver­fügung.

warenkreditversicherung
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Alle Abteilungen im Flow: Zum Vorteil für alle

eGECKO sorgt für Durchgängigkeit im gesamten Unternehmen. Manuelle Prozesse werden zu digitalen Workflows, wodurch Ihre Mitarbeiter von mühseliger Routine befreit werden und effektiver zusammenarbeiten können als je zuvor.  

Weitere Funktionen im Finance Flow

Endlich effektiv zusammenarbeiten. eGECKO realisiert durchgängig digitale Workflows im Finanzwesen und darüber hinaus.  

Rechnungseingang

Digitale Ein­gangs­rech­nungs­verar­beitung für be­schleu­nigte Pro­zesse. 

Rechnungseingang

E-Bilanz

Übermitt­lung von E-Bilanzen wie sie sein sollte: Un­komp­liziert und schnell. 

E-Bilanz

Kassenbuch

Kassen­buch Software für eine kom­for­table Beleg­erfassung. 

Digitaler Kontoauszug

Einfaches verarbeiten von Konto­aus­zugs­dateien in den For­maten MT940 und CAMT053.

FAQs zu Finanzbuchhaltungssoftware

Was ist der Unterschied zwischen Buchhaltung und Finanzbuchhaltung?

Die Buchhaltung ist für die Dokumentation und Analyse sämtlicher Geschäfts­fälle eines Unter­nehmens verant­wortlich. Darunter fallen alle Vor­gänge, die Ein­fluss auf das Unter­nehmens­vermögen besitzen. Neben der Lohn-, der Debitoren- und Kreditoren sowie der Bilanz- und Anlagen­buch­haltung ist auch die Finanz­buch­haltung – kurz FiBu genannt – ein Teil­bereich der Buch­haltung. Die Finanz­buch­haltung ist für die Bilan­zierung sowie die Erstellung der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) zuständig. 

Wer ist zur Finanzbuchhaltung verpflichtet?

Gemäß der Buchführungspflicht in § 238 des Handels­gesetz­buchs (HGB) ist jedes Unter­nehmen und jede Person, die in Deutsch­land unter­nehmerisch tätig ist, zu einer ordent­lichen Buch­führung ver­pflichtet. Wie detailliert die Buch­führung erfolgen muss, hängt jedoch von der Unter­nehmens­form und der Unter­nehmens­größe ab. 

Nicht buchführungspflichtig

Unternehmen und Gewerbe­treibende, die pro Geschäfts­jahr weniger als 600.000 Euro Um­satz oder weniger als 60.000 Euro Gewinn erwirt­schaften, sind im Sinne der doppelten Buch­führung nicht buch­führungs­pflichtig. Gleiches gilt für Klein­unter­nehmer sowie Selbst­ständige und frei­beruf­lich Tätige, die diese Ein­kommens­grenze unter­schreiten. Für sie gilt die Pflicht der ein­fachen Buch­führung, wodurch sie Ein­nahme­belege und Aus­gaben geordnet auf­bewahren müssen. Zur Ermitt­lung von Gewinnen nutzen sie die Ein­nahmen­über­schuss­rechnung (EÜR). 

Buchführungspflichtig

Größere Unternehmen sind zur doppelten Buch­führung ver­pflichtet. Diese ist auf­wendiger und wird meist von internen Experten ab­gebildet oder an externe Finanz­buch­halter und Steuer­berater aus­gelagert. Zu den zur doppelten Buch­führung ver­pflichteten Unter­nehmen zählen: 

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
  • Gewerbetreibende mit einem Umsatz von mehr als 600.000 Euro pro Jahr
  • Gewerbetreibende mit einem Gewinn von mehr als 60.000 Euro pro Jahr

Was ist FiBu-Software?

Software für Finanz­buch­haltung wird auch als FiBu-Software bezeichnet. FiBu-Software wird für die digitale Ab­bildung der Finanz­buch­führung und zur Opti­mierung von Unter­nehmens­prozessen genutzt. FiBu-Software wie eGECKO führt zu mehr Trans­parenz und ver­bessert den digitalen Daten­aus­tausch sowohl zu internen als auch zu externen Be­teiligten. Sie trägt dadurch dazu bei, die Finanz­buch­haltung deutlich zu erleichtern. 

Worauf muss ich bei der Auswahl einer FiBu-Software achten? 

Eine digitale FiBu-Software sollte Unter­nehmen eine möglichst effiziente Be­arbei­tung aller Geschäfts­fälle ermög­lichen, Routine­arbeiten ver­schlanken und dadurch die Ressourcen der Buch­haltung schonen. Bei der Auswahl einer Software für Finanz­buch­haltung sollten Sie darauf achten, dass diese sowohl die wesentlichen An­forderungen der Finanz­buch­haltung als auch indivi­duelle Be­dürf­nisse abbilden kann. Wesent­liche Funk­tionen sind unter anderem: 

  • Zahlungsverkehr
  • Verwaltung offener Posten
  • Reporting
  • Mahnwesen inklusive Mahnstufen
  • Direct Banking
  • Automatisierte Kontierung
  • Umfassende Auswertungsmöglichkeiten

Warum eGECKO Finanzbuchhaltung?

Der große Vorteil von eGECKO liegt in der zen­tralen Daten­haltung und den damit ver­bundenen durch­gängig digitalen Pro­zessen. Ins­besondere größere mittel­ständische Unter­nehmen mit mehr als 200 Mit­arbeitern profitieren von dieser 100%igen Integration. Jeder Be­teiligte arbeitet stets mit den aktuellen Daten, ohne Schnitt­stellen­ab­fragen und Medien­brüche in Kauf nehmen zu müssen. 

Das Beste an eGECKO: Diese Integration geht über die Finanz­buch­haltung hinaus. Auch Controlling, Personal­wesen und ausgewählte operative Prozesse wie CRM, Projekt­controlling und Seminar­manage­ment können voll­integriert in eGECKO ab­gebildet werden, wodurch eGECKO als kauf­männische ERP Branchenlösung einsetz­bar ist.