Mehr als nur E-Bilanz
Die Meldungen zur elektronischen Bilanz sind vielschichtig. Wurden ursprünglich GuV und Bilanz an die Finanzbehörden gemeldet, werden die Anforderungen weiterführender Auswertungen an die Finanzbuchhaltung ständig erweitert. So können Sie bereits heute automatisierte Berichte von Bilanzdaten für die Ergebnisverwendung, Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften, Kontensalden zu Positionen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen, der steuerlichen Gewinnermittlung nach der Brutto- oder Nettomethode oder eine Überleitungsrechnung der Wertansätze in elektronischer Form dem Finanzamt zur Verfügung stellen.