Zwar bestand eine gesetzliche Pflicht zum Erfassen der Arbeitszeiten bislang nicht, aber dass eine Pflicht zu Umsetzung kommen würde, kam nicht überraschend. Im vergangenen Monat – im September 2022 – ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) jedoch der Aufforderung des EuGH gefolgt – mit einem Urteil, gemeinhin bekannt als „Stechuhr-Urteil“. Demnach sind deutsche Unternehmen nun verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Wie das konkret aussehen soll, bleibt jedoch zunächst offen, entsprechende Vorgaben zur Form der Zeiterfassung liegen nicht vor.
Vertrauensarbeitszeit adé
Für manches Unternehmen muss das „Stechuhr-Urteil“ ein Paukenschlag gewesen sein, denn in einigen von ihnen hat sich längst die Vertrauensarbeitszeit etabliert. Bei diesem Arbeitszeitmodell steht nicht die zeitliche Komponente der Arbeit im Vordergrund, vielmehr ist es das Arbeitsergebnis. Ob und auf welche Art der Arbeitnehmer seine täglichen Arbeitszeiten erfasst, bleibt ihm also selbst überlassen. In vielen Fällen werden Arbeitszeiten jedoch auch gar nicht erfasst.
Erhebung aus 2019 legt Situation offen
Wie die Situation in Deutschland in Hinblick auf das Thema Zeiterfassung aussieht, zeigt eine Erhebung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aus dem Jahr 2019. 8371 abhängig Beschäftigte wurden unter anderem danach befragt, wie ihre Arbeitszeit erfasst wird. Das Resultat: In 20 % der Fälle wurde die Arbeitszeit gar nicht erfasst. Nur 32 Prozent der Befragten haben angegeben, dass ihre Zeiten nicht betrieblich, zum Beispiel mittels Stechuhr oder digitaler Zeiterfassungssysteme, erfasst werden. Mit Blick auf jene, die von zuhause aus arbeiten, sind die Ergebnisse besonders auffallend. Nur in 14 Prozent der Fälle wird die Arbeitszeit betrieblich erfasst, bei 34 Prozent gar nicht.
Grafik: BAuA
Zeiterfassung im Home-Office
Durch die Corona-Pandemie seit dem Jahr 2020 dürfte sich die Situation noch einmal verändert haben. Ein Großteil der Beschäftigten wechselte ins Home-Office. Jene, die zuvor gegebenenfalls gestempelt haben, hatten in den eigenen vier Wänden plötzlich wohl keine Möglichkeit mehr, ihre Arbeitszeiten zu erfassen – es sei denn, der Arbeitgeber stellte eine Web- oder App-Alternative zum klassischen Stempelchip zur Verfügung.
Unternehmen sind im Zugzwang
Nun wird sich die Situation ändern müssen. Für Unternehmen, bei denen sich bis dato die Vertrauensarbeitszeit etabliert hat, bedeutet das Urteil nun, dass sie nach einer Lösung Ausschau halten müssen. Stundenzettel, auf denen die Arbeitszeiten händisch eingetragen werden, sind dabei nicht nur fehleranfällig, sie sind gleichzeitig auch längst nicht mehr zeitgemäß – und sorgen für erheblichen Mehraufwand. Dem Fortschritt der Digitalisierung werden sie damit ebenfalls nicht gerecht. Eine elektronische Lösung muss her.
Elektronische Zeiterfassung hat handfeste Vorteile
Elektronische Personalzeiterfassung dabei nur als lästige gesetzliche Pflicht und Kostenfaktor zu begreifen, wird ihr jedoch nicht gerecht. Schließlich bietet sie handfeste Vorteile: Auf der einen Seite können Arbeitnehmer bequem ein- und auschecken – ob im Betrieb, im Home-Office oder unterwegs. Sie haben sämtliche relevante Daten immer im Blick – zum Beispiel geleistete Überstunden oder Fehlstunden. Auf der anderen Seite können Arbeitgeber und Personalabteilungen jederzeit auf aktuelle und valide Arbeitszeitdaten zugreifen. Die Kontrolle dieser Daten geht im Handumdrehen. Mit der richtigen Wahl der Personalszeiterfassungssoftware müssen sich Unternehmen zudem keine Sorgen um das Thema Datenschutz machen.
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